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Die Landesregierung möchte mehr junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler motivieren, den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen. Dazu startet jetzt das Programm „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“, das aus zwei Förderphasen besteht.
Die erste Förderphase von der Idee bis zur Gründung wird durch das Wissenschaftsministerium aus Landes- und EU-Mitteln von bis zu 4,6 Millionen Euro pro Jahr unterstützt. Die zweite Phase, beim Wirtschaftsministerium angesiedelt, nimmt die Finanzierung nach der erfolgreichen Gründung in den Blick.
Gründungsteams können nun Anträge auf Förderung für die erste Phase bis zum 31. Mai 2015 einreichen. Gefördert werden Vorhaben, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen, aber auch auf wissensintensiven Dienstleistungen basieren. Mit Hilfe der Förderung können Forschungsergebnisse und Know-how zu einem Geschäftskonzept weiterentwickelt und durch die Gründung eines eigenen Unternehmens wirtschaftlich umgesetzt werden.
Ein unabhängiges Gutachtergremium schlägt auf Grundlage der Antragsunterlagen und gegebenenfalls einer Präsentation des Vorhabens eine Auswahl von förderungswürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor. Die Bewilligung wird von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Die Antragsunterlagen und Förderbekanntmachung finden Sie unter www.efre.nrw.de und www.ptj.de/hochschulausgruendung.
Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den Informationsveranstaltungen finden sich ebenfalls unter den oben genannten Internetadressen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung MWEIMH NRW vom 27.2.2015
WebSite zur Initiative „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“
Kontakt:
Dr. Gisela Kiratli
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel.: 02461/61-5789
E-Mail: g.kiratli(at)fz-juelich.de